Landtag
diskutiert Sonntagsöffnung der Videotheken
Düsseldorf
- Der Landtag hat heute in erster Lesung den Antrag der Volksinitiative
Sonntagsöffnung der Videotheken behandelt.
Alle Parteien begrüßten den Erfolg der Volksinitiative.
Sie verwiesen aber auch auf die bisherige ablehnende Haltung
des Landtags und betonten, dass eine Erosion des Sonntagsschutzes
nicht gewollt wäre. Peter Biesenbach, parlamentarischer
Geschäftsführer der CDU, betonte, dass eine Entscheidung
erst nach einer ausführlichen Anhörung im Landtag
erfolgen würde. Der parlamentarische Geschäftsführer
der FDP, Peter Witzel, wies darauf hin, dass auch die Auswirkungen
eine Ablehnung berücksichtigt werden müssten. Für
die Regierung sprach Innenminister Ingo Wolf und verdeutlichte,
dass die Sonntagsöffnung der Videotheken in 9 Bundesländern
gang und gäbe wäre und man deren Erfahrungen berücksichtigen
solle, die Entscheidung über eine Volksinitiative sei
aber natürlich dem Parlament vorbehalten sei. Die Redner
von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen gingen davon
aus, dass ihre Fraktionen den Wunsch auch in der zweiten Lesung
ablehnen würden.
Der Antrag wurde federführend an den Hauptausschuss verwiesen.
Zusätzlich beteiligt sind die Ausschüsse für
Wirtschaft, Arbeit und Inneres sowie der Generationenausschuss.
Eine Anhörung der Volksinitiative und ihrer Gegner ist
im Hauptausschuss für den 8.12. geplant.
Der
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
(IVD) hatte am 30. August über 120.000 Unterschriften
für die Volksinitiative beim Landtag eingereicht. Ende
Oktober hatte der Landtag Nordrhein-Westfalens einstimmig
festgestellt, dass die Volksinitiative die notwendigen Voraussetzungen,
nämlich 66.152 Unterschriften, erfüllt hat.
Im
Brennpunkt der Diskussion stehen neben der Frage der Sonntagsruhe,
die Auswirkungen der Landtagsentscheidung auf den Arbeitsmarkt.
Sollte der Landtag die Sonntagsöffnung der Videotheken
erlauben, wollen die Videothekare in NRW 600 neue Arbeitsplätze
und 96 Ausbildungsstellen schaffen. "Hierfür haben
wir verbindliche Zusagen von zahlreichen Videothekenbetreibern",
erläuterte der IVD-Vorsitzende Hans-Peter Lackhoff.
Ohne
die Sonntagsöffnung sind Arbeitsplätze in Videotheken
bedroht, da andere Filmanbietern wie Pay-TV und Video-on-demand
sich durch ihr Sonntagsangebot entsprechende Wettbewerbsvorteile
verschaffen können. Ebenso im Vorteil sind die Automatenvideotheken,
die ohne Personal auskommen. Kunden erhalten durch eine Chipkarte
Einlass und können sich im Selbstbedienungsverfahren
Filme leihen. 114 von 794 Videoläden in Nordrhein-Westfalen
sind bereits Automatenvideotheken.
In
neun Bundesländern ist die Sonntagsöffnung derzeit
schon erlaubt. In Hamburg und Schleswig-Holstein hatte der
IVD eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes
per Volksinitiative erreicht.
IVD
- Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V.
Hans-Peter Lackhoff, Jörg Weinrich
Hartwichstr. 15, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211-5773900,
Fax: 0211-57739069, www.ivd-online.de
|