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Bärendienst
für die Sonntagsruhe
Düsseldorf
- In der Frage der Sonntagsöffnung der Videotheken gab
es gestern im Hauptausschuss des Landtages eine rege Diskussion:
Neun Experten, darunter Vertreter der Volksinitiative, der
Kirchen und Gewerkschaften standen den Landtagsabgeordneten
Rede und Antwort.
Während
sich alle Experten einig waren über die Bedeutung der
Sonntagsruhe, gab es naturgemäß Differenzen in
der Frage der Grenzziehung, den so gab ein Kirchenvertreter
zu bedenken ist der Sabbat für den Menschen da und nicht
der Mensch für den Sabbat. Mehrfach wurde die Meinung
vertreten, dass das Thema Sonntagsruhe einer grundsätzlichen
Überarbeitung bedürfe und - auch so einzelne Stimmen
- das man am Thema der Videotheken keinen Grundsatzstreit
austragen solle, schließlich gäbe es viel problematischere
Ausnahmen des Sonntagsschutzes.
Unter
dem Stichwort "Bärendienst für die Sonntagsruhe"
beschrieb Dr. Liesching, Jugendschutzexperte aus München,
die Folgen des Sonntagsöffnungsverbots für die Videothekenstruktur
anhand des Beispiels München. Statt personalbetriebener
Videotheken gäbe es immer mehr Automatenvideotheken,
die sonntags öffnen dürften. Sowohl hinsichtlich
des Verlustes von Arbeitsplätzen als auch bezüglich
des Jugendschutzes würde dies zu Verschlechterungen führen,
ohne damit der Sonntagsruhe zu dienen.
Die Kirchenvertreter, traditionell einem strengen Sonntagsschutz
verpflichtet, waren über die reale Existenz von Automatenvideotheken
überrascht und gaben zu, diesen Aspekt bisher nicht berücksichtigt
zu haben. Der Vertreter von Verdi empfahl dann aber eine Ungleichbehandlung
zwischen herkömmlichen Videotheken und Automatenvideotheken
aufzuheben, indem man die Automaten verbietet.
Auch
konnten zwei der Hauptargumente gegen die Sonntagsöffnung
widerlegt werden:Die Behauptung von verdi, die Sonntagsöffnung
würde nur dazu führen, dass Videotheken statt am
Samstag nun am Sonntag besucht würden und somit eher
zu Umsatzverlusten führen würde, konnten die Vertreter
der Videotheken neben eigenen Erfahrungen auch anhand von
Marktforschungsergebnissen der GfK (Gesellschaft für
Konsumforschung) widerlegen und somit glaubhaft darstellen,
dass die versprochenen 600 Arbeitsplätze und fast 100
Ausbildungsplätze bei einer Erlaubnis zur Sonntagsöffnung
umsetzbar sind.
Auf die mehrfache Frage von Politikern an die Kirchen und
Gewerkschaften, ob es negative Erfahrungen aus den 9 Bundesländern
gäbe, die die Sonntagsöffnung der Videotheken erlauben,
konnten diese nicht ein einziges Beispiel vorbringen. Dagegen
konnten die Videothekenvertreter anhand der Äußerungen
von 9 Innenministerien beweisen, dass gerade kein Dammbruch
in Sachen Sonntagsschutz zu befürchten sei.
Der
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
(IVD) hatte am 30. August über 120.000 Unterschriften
für die Volksinitiative beim Landtag eingereicht. Ende
Oktober hatte der Landtag Nordrhein-Westfalens einstimmig
festgestellt, dass die Volksinitiative die notwendigen Voraussetzungen,
nämlich 66.152 Unterschriften, erfüllt hat. Die
erste Lesung des Landtages fand am 30.11. statt. Eine Entscheidung
des Landtages ist am 19. Januar des nächsten Jahres zu
erwarten.
IVD
- Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V.
Hans-Peter Lackhoff, Jörg Weinrich
Hartwichstr. 15, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211-5773900,
Fax: 0211-57739069, www.ivd-online.de
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