Volksinitiative,
wie geht das?
Mit einer Volksinitiative wird der Landtag aufgefordert, sich
mit einer allgemeinen politischen Forderung oder mit einem
Gesetzentwurf zu befassen. Der Landtag bleibt dabei in seiner
Entscheidung frei. Er muss das Thema nicht in einem bestimmten
Sinne inhaltlich behandeln und braucht ein beantragtes Gesetz
nicht zu erlassen.
Auch
wenn eine Volksinitiative den Landtag zu nichts zwingen kann,
erzeugt sie doch einen großen politischen Druck. Mit
rund 175.000 Unterschriften erreichte die Volksinitiative
"Jugend braucht Zukunft" 2004 die Verabschiedung
eines Jugendfördergesetzes durch das Parlament. Der IVD
rechnet fest damit, dass der Landtag auch der Überzeugungskraft
hunderttausender Unterschriften für die Volksinitiative
Videosonntag nicht widerstehen kann.
Die
Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent aller Stimmberechtigten
(rund 66.000 Bürger) unterschrieben werden. Die Stimmberechtigung
der Unterzeichner wird von den lokalen Wahlämtern untersucht,
danach werden die Unterschriften dem Landtagspräsidenten
übergeben. Der Landtag ist zur Anhörung der Vertreter
der Volksinitiative verpflichtet. Erst danach trifft das Parlament
die Entscheidung über das Anliegen.
Weitere
Informationen zum Thema Volksinitiative finden Sie beim
[NRW-Innenministerium].
|