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Volksinitiative, wie geht das?

Mit einer Volksinitiative wird der Landtag aufgefordert, sich mit einer allgemeinen politischen Forderung oder mit einem Gesetzentwurf zu befassen. Der Landtag bleibt dabei in seiner Entscheidung frei. Er muss das Thema nicht in einem bestimmten Sinne inhaltlich behandeln und braucht ein beantragtes Gesetz nicht zu erlassen.

Auch wenn eine Volksinitiative den Landtag zu nichts zwingen kann, erzeugt sie doch einen großen politischen Druck. Mit rund 175.000 Unterschriften erreichte die Volksinitiative "Jugend braucht Zukunft" 2004 die Verabschiedung eines Jugendfördergesetzes durch das Parlament. Der IVD rechnet fest damit, dass der Landtag auch der Überzeugungskraft hunderttausender Unterschriften für die Volksinitiative Videosonntag nicht widerstehen kann.

Die Volksinitiative muss von mindestens 0,5 Prozent aller Stimmberechtigten (rund 66.000 Bürger) unterschrieben werden. Die Stimmberechtigung der Unterzeichner wird von den lokalen Wahlämtern untersucht, danach werden die Unterschriften dem Landtagspräsidenten übergeben. Der Landtag ist zur Anhörung der Vertreter der Volksinitiative verpflichtet. Erst danach trifft das Parlament die Entscheidung über das Anliegen.

Weitere Informationen zum Thema Volksinitiative finden Sie beim
[NRW-Innenministerium].

 
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