Was
spricht für die Öffnung von Videotheken an Sonn- und
Feiertagen? Wieso profitieren Bürger, Filmkultur und Wirtschaft
davon? Hier finden Sie Antworten.
Die Verbraucher wollen die Sonntagsöffnung
Bundestag und Bundesrat wollen die Sonntagsöffnung
Die Sonntagsöffnung verbessert das
Kulturangebot in kleinen Orten
Gerade sonntags sind Videotheken ein kostengünstiges
Kulturangebot
für alle Bürgerinnen
und Bürger
Die Sonntagsöffnung trägt zur
Förderung der Filmkultur in Deutschland bei
Die Sonntagsöffnung sichert und schafft
Arbeitsplätze
Die Sonntagsöffnung verbessert die
Wettbewerbsgerechtigkeit
Die Verbraucher wollen die Sonntagsöffnung
Videothekenkunden
entscheiden über das Ausleihen von Videos spontan. Fast
30 Prozent der Sonntagskunden nutzen die Videotheken meist
nur an diesem Tag. Der Sonntag ist zum drittwichtigsten Ausleihtag
geworden. Besonders Eltern nutzen den Sonntag gerne spontan
zum Videothekenbesuch, um gemeinsam mit ihren Kindern einen
Film anschauen zu können.
Zudem:
Viele arbeitende Menschen haben in der Woche oft keine Zeit,
sich
Videos
auszuleihen.
Eine zunehmende Zahl von Pendlern ist nur noch an den
Wochenenden
Zuhause und kann sich
nur dann einen Film in der örtlichen Videothek
leihen.
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Bundestag
und Bunderat wollen die Sonntagsöffnung
Bundestag
und Bundesrat appellierten schon 1998 an die Länder,
die Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen
zu ermöglichen. Begründung: Die Benachteiligung
von Videotheken gegenüber Kinos, Theatern, Sportveranstaltungen
usw. Diese Empfehlung haben inzwischen neun Bundesländer
in die Praxis umgesetzt. [zurück]
Die
Sonntagsöffnung verbessert das Kulturangebot in kleinen
Orten
In
den meisten ländlichen Gemeinden gibt es keine Kinos.
Videotheken sind daher oft die einzige Möglichkeit, neue
Filme ausleihen und ansehen zu können. Sind die Videotheken
geschlossen, fehlt den Menschen in diesen Gemeinden die Möglichkeit,
die Freizeit an einem Sonntag spontan mit einem Film zu füllen.
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Gerade
sonntags sind Videotheken ein kostengünstiges Kulturangebot
für alle Bürgerinnen und Bürger
Städte
und Gemeinden sind heute oft nicht mehr in der Lage, ihr Kulturangebot
in vollem Umfang und zu annehmbaren Preisen zu erhalten. Videotheken
sind ein privatwirtschaftlich organisiertes örtliches
Kulturangebot. Videotheken bieten ein niveauvolles Kulturangebot
zu bezahlbaren Preisen. Dem gemeinsamen Filmerlebnis einer
vierköpfigen Familie z. B. im Kino mit Eintrittspreisen
von 25 bis 35 Euro steht der Leihpreis eines Videos von 2,50
bis 4 Euro gegenüber. Dieses Angebot sollte gerade an
Sonn- und Feiertagen nicht fehlen. [zurück]
Die
Sonntagsöffnung trägt zur Förderung der Filmkultur
in Deutschland bei
Die
Videobranche zahlt einen umsatzabhängigen Beitrag an
die [Filmförderungsanstalt]
(FFA). Die FFA fördert aus diesen Mitteln Produktion,
Vorführung und Vertrieb von Filmen aus Deutschland, die
Fortbildung von Filmkünstlern sowie die Filmforschung.
Ein durch die Sonntagsöffnung erhöhter Umsatz kommt
also der Filmkultur in Deutschland zugute. Durch die zusätzlichen
Öffnungszeiten finden Filme aus Videotheken zudem mehr
Zuschauer. [zurück]
Die
Sonntagsöffnung sichert und schafft Arbeitsplätze
Die
Sonntagsöffnung von Videotheken sichert die etwa 30.000
Arbeitsplätze dort. Die Erfahrung aus anderen Bundesländern
zeigt: Durch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entsteht
je Videothek ein neuer Arbeitsplatz, ein Drittel aller neuen
Stellen sind Vollzeit-Jobs. [zurück]
Die
Sonntagsöffnung verbessert die Wettbewerbsgerechtigkeit
Im
Vergleich mit anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind
Videotheken im Wettbewerb um die Gunst der Kunden benachteiligt.
Während Kinos, Theater, Sporteinrichtungen oder auch
Sonnenstudios und Spielhallen an Sonn- und Feiertagen geöffnet
haben dürfen, gilt dies für das Kulturangebot der
Videotheken nicht. Auch Fernsehen und Internet haben sonntags
keine Sendepause.
Neue
Technologien wie Pay-per-View oder Video-on-demand verschärfen
die Wettbewerbssituation der Videotheken zusätzlich.
Auch Videoautomaten und Internet-Videotheken sind eine neue
zusätzliche Konkurrenz.
Gerade
die Einrichtung, die beim Verleih von Filmen als einzige noch
den direkten Kontakt zu den Kunden hat, wird durch den Gesetzgeber
behindert. Videotheken müssen die gleiche Chance erhalten,
ihr inhaltlich identisches Angebot ebenfalls an Sonn- und
Feiertagen anbieten zu können. [zurück]
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