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  Was spricht für die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen? Wieso profitieren Bürger, Filmkultur und Wirtschaft davon? Hier finden Sie Antworten.


Die Verbraucher wollen die Sonntagsöffnung
Bundestag und Bundesrat wollen die Sonntagsöffnung
Die Sonntagsöffnung verbessert das Kulturangebot in kleinen Orten
Gerade sonntags sind Videotheken ein kostengünstiges Kulturangebot
für alle Bürgerinnen und Bürger

Die Sonntagsöffnung trägt zur Förderung der Filmkultur in Deutschland bei
Die Sonntagsöffnung sichert und schafft Arbeitsplätze
Die Sonntagsöffnung verbessert die Wettbewerbsgerechtigkeit


Die Verbraucher wollen die Sonntagsöffnung

Videothekenkunden entscheiden über das Ausleihen von Videos spontan. Fast 30 Prozent der Sonntagskunden nutzen die Videotheken meist nur an diesem Tag. Der Sonntag ist zum drittwichtigsten Ausleihtag geworden. Besonders Eltern nutzen den Sonntag gerne spontan zum Videothekenbesuch, um gemeinsam mit ihren Kindern einen Film anschauen zu können.

Zudem:

• Viele arbeitende Menschen haben in der Woche oft keine Zeit, sich
Videos auszuleihen.
• Eine zunehmende Zahl von Pendlern ist nur noch an den Wochenenden
Zuhause und kann sich nur dann einen Film in der örtlichen Videothek
leihen.
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Bundestag und Bunderat wollen die Sonntagsöffnung

Bundestag und Bundesrat appellierten schon 1998 an die Länder, die Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Begründung: Die Benachteiligung von Videotheken gegenüber Kinos, Theatern, Sportveranstaltungen usw. Diese Empfehlung haben inzwischen neun Bundesländer in die Praxis umgesetzt. [zurück]

Die Sonntagsöffnung verbessert das Kulturangebot in kleinen Orten

In den meisten ländlichen Gemeinden gibt es keine Kinos. Videotheken sind daher oft die einzige Möglichkeit, neue Filme ausleihen und ansehen zu können. Sind die Videotheken geschlossen, fehlt den Menschen in diesen Gemeinden die Möglichkeit, die Freizeit an einem Sonntag spontan mit einem Film zu füllen. [zurück]

Gerade sonntags sind Videotheken ein kostengünstiges Kulturangebot für alle Bürgerinnen und Bürger

Städte und Gemeinden sind heute oft nicht mehr in der Lage, ihr Kulturangebot in vollem Umfang und zu annehmbaren Preisen zu erhalten. Videotheken sind ein privatwirtschaftlich organisiertes örtliches Kulturangebot. Videotheken bieten ein niveauvolles Kulturangebot zu bezahlbaren Preisen. Dem gemeinsamen Filmerlebnis einer vierköpfigen Familie z. B. im Kino mit Eintrittspreisen von 25 bis 35 Euro steht der Leihpreis eines Videos von 2,50 bis 4 Euro gegenüber. Dieses Angebot sollte gerade an Sonn- und Feiertagen nicht fehlen. [zurück]

Die Sonntagsöffnung trägt zur Förderung der Filmkultur in Deutschland bei

Die Videobranche zahlt einen umsatzabhängigen Beitrag an die [Filmförderungsanstalt] (FFA). Die FFA fördert aus diesen Mitteln Produktion, Vorführung und Vertrieb von Filmen aus Deutschland, die Fortbildung von Filmkünstlern sowie die Filmforschung. Ein durch die Sonntagsöffnung erhöhter Umsatz kommt also der Filmkultur in Deutschland zugute. Durch die zusätzlichen Öffnungszeiten finden Filme aus Videotheken zudem mehr Zuschauer. [zurück]

Die Sonntagsöffnung sichert und schafft Arbeitsplätze

Die Sonntagsöffnung von Videotheken sichert die etwa 30.000 Arbeitsplätze dort. Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt: Durch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen entsteht je Videothek ein neuer Arbeitsplatz, ein Drittel aller neuen Stellen sind Vollzeit-Jobs. [zurück]

Die Sonntagsöffnung verbessert die Wettbewerbsgerechtigkeit

Im Vergleich mit anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind Videotheken im Wettbewerb um die Gunst der Kunden benachteiligt. Während Kinos, Theater, Sporteinrichtungen oder auch Sonnenstudios und Spielhallen an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben dürfen, gilt dies für das Kulturangebot der Videotheken nicht. Auch Fernsehen und Internet haben sonntags keine Sendepause.

Neue Technologien wie Pay-per-View oder Video-on-demand verschärfen die Wettbewerbssituation der Videotheken zusätzlich. Auch Videoautomaten und Internet-Videotheken sind eine neue zusätzliche Konkurrenz.

Gerade die Einrichtung, die beim Verleih von Filmen als einzige noch den direkten Kontakt zu den Kunden hat, wird durch den Gesetzgeber behindert. Videotheken müssen die gleiche Chance erhalten, ihr inhaltlich identisches Angebot ebenfalls an Sonn- und Feiertagen anbieten zu können. [zurück]

 
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